Was ist das Regelleistungsvolumen (RLV)?

Einfach erklärt für Hausarztpraxen – verstehen, steuern, besser abrechnen.

Wenn Sie als Vertragsarzt Leistungen für gesetzlich Versicherte erbringen, gelten bestimmte Abrechnungsgrenzen – ohne, dass Sie es vielleicht merken.

Das sogenannte Regelleistungsvolumen (RLV) legt fest, wie viele Leistungen Sie zu vollem Preis abrechnen dürfen. Überschreiten Sie Ihr persönliches RLV, werden weitere Leistungen nur noch gekürzt vergütet – unabhängig davon, ob Sie diese medizinisch korrekt erbracht haben.

Deshalb ist es entscheidend, das eigene RLV zu kennen, zu verstehen und bewusst damit zu arbeiten.

Was genau ist das RLV?

  • Das Regelleistungsvolumen wird von der Kassenärztlichen Vereinigung individuell festgelegt – basierend auf Fallzahlen, Fachgruppe, Region und Praxisbesonderheiten.

  • Es legt fest, wie viel ärztliche Leistung Sie innerhalb eines Quartals mit voller Punktzahl abrechnen dürfen.

  • Leistungen innerhalb des RLV werden mit dem vollen Punktwert vergütet.

  • Leistungen über dem RLV werden mit einem deutlich reduzierten Punktwert abgerechnet (oft 60–80 % weniger Honorar!).

Beispiel: Wenn Ihr RLV 1.000 Punkte pro Schein beträgt und Sie regelmäßig darüber liegen, verlieren Sie bares Geld – obwohl Sie ordnungsgemäß gearbeitet haben.

Welche Leistungen zählen zum RLV?

Typischerweise sind es sprechende und häufige Grundleistungen wie:

  • Versichertenpauschalen

  • Gesprächsleistungen

  • Beratungen

  • Kleine technische Leistungen

  • Hausbesuche

Einige Sonderleistungen (z. B. Präventionsleistungen, Chronikerziffern, HzV-Leistungen) fallen oft nicht ins RLV, können aber bei geschicktem Einsatz das Honorar stabilisieren.

Warum Sie Ihr RLV regelmäßig prüfen sollten

Risko: Sie arbeiten zu viel für zu wenig Honorar.

Risiko: Zuschläge oder Steuerungsziffern gehen verloren.

Risiko: Ihre RLV-Berechnung bleibt ungenau oder wird vom Vorjahr übernommen.

Risiko: Potenziale zur Steuerung Ihrer Praxis bleiben ungenutzt.

economedi hilft: RLV verstehen & besser nutzen

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen:

  • Ihr aktuelles Regelleistungsvolumen

  • Ihre Fallzahlen & Durchschnittswerte

  • Den RLV-Verbrauch pro Quartal

  • Ihre wichtigsten RLV-Leistungen

  • Optimierungsmöglichkeiten (z. B. durch Dokumentation, Delegation, Steuerung)

  • Mögliche Honorarverluste – und wie Sie diese vermeiden

Häufige Fragen zum RLV

Nein. Es wird individuell von der KV berechnet – je nach Fallzahl, Arztgruppe, Standort, Vorjahreswerten usw.

Teilweise ja – durch gezielte Steuerung von Leistungen, Dokumentation und ggf. Teilnahme an Sonderverträgen.

Nicht sofort. Erst im Folgejahr kann sich das RLV erhöhen – wenn die KV Ihre Zahlen neu berechnet.

Dann erhalten Sie nur das Honorar für die erbrachten Leistungen – das RLV ist keine Mindestvergütung.

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