Datenschutzvortrag in Ihrer Hausarztpraxis
pragmatisch. rechtssicher. praxisnah.
Am 02.01.2026 trat die Neufassung der IT-Sicherheitsrichtlinie nach §390 SGB V in Kraft. Damit steigen die Anforderungen für Arztpraxen: Mitarbeitende müssen gezielt für IT- und Cybersicherheit sensibilisiert und entsprechend geschult werden.
Genau hier setzen wir an. Unser Datenschutzfachmann kommt für diesen Vortrag direkt in Ihre Praxis.
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