Vorhaltepauschale 2026
(die Kriterien)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum 1. Januar 2026 wird die Vorhaltepauschale (EBM 03040) neu gestaltet. Ziel ist es, die Vergütung stärker an Qualität und Vielfalt der hausärztlichen Leistungen auszurichten.
Wir fassen die wichtigsten Kriterien und Änderungen kompakt zusammen.
Die 10 Kriterien für 2026
Um die Vorhaltepauschale vollständig zu erhalten, müssen Hausarztpraxen bestimmte Leistungsanteile und Praxisstrukturen nachweisen. Entscheidend ist dabei immer der Anteil in Relation zu allen Behandlungsfällen (außer HZV).
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Haus- und Pflegeheimbesuche – mindestens 5,0 %
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Geriatrische / palliativmedizinische Versorgung – mindestens 12 %
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Kooperations- und Koordinationsleistungen für Pflegeheimbewohner (EBM-Abschnitt 37.2) – mindestens 1,0 %
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Schutzimpfungen nach Richtlinie – mindestens 7 % in Q1–Q3 und 25 % in Q4
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Kleinchirurgie, Wundversorgung, postoperative Behandlung – mindestens 3,0 %
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Ultraschalldiagnostik Abdomen/Schilddrüse – mindestens 2,0 %
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Hausärztliche Basisdiagnostik (Lz.-RR, Lz.-EKG, Spirometrie) – mindestens 3,0 %
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Videosprechstunde – mindestens 1,0 % (Ziffern 01450, 01451)
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Zusammenarbeit – erfüllt durch BAG (fachgleich) oder Teilnahme an Qualitätszirkeln
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Sprechstundenzeiten – mindestens alle 14 Tage ein Termin Mi/Fr nach 15 Uhr, an einem Werktag nach 19 Uhr oder vor 8 Uhr
Vergütungsstufen ab 2026
Die Erfüllung der Kriterien wirkt sich direkt auf die Höhe der Vorhaltepauschale aus:
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0–1 Kriterium: –1,24 € je Patient (Abschlag gegenüber 2025)
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2–7 Kriterien: +1,24 € (entspricht 2025)
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8–10 Kriterien: +30 Punkte je Patient → +2,48 € mehr als Stufe 2
Historie der Vorhaltepauschale
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Eingeführt 2013 mit der EBM-Reform
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Zuschlag zur Versichertenpauschale (03001–03005)
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Dient der Finanzierung von Praxis-Equipment und Personal
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2025 beträgt die Pauschale ca. 15,86 € je Fall (ca. 65–80 € Gesamtfallwert)
Neuer Abschlag bei fehlender Impfleistung
Eine wesentliche Änderung:
Wer weniger als 10 Schutzimpfungen pro Quartal abrechnet, erhält 40% Abschlag auf die Vorhaltepauschale. Hintergrund: Impfen gilt als Teil der hausärztlichen Grundversorgung.
Fazit: Viel Neues, wenig Veränderung im Alltag
Die Struktur bleibt 2026 bestehen, die Ausgestaltung wird jedoch differenzierter.
Für den Großteil der Hausarztpraxen (über 90 % unserer Kunden) bedeutet das: keine wesentliche wirtschaftliche Veränderung.
Denn die meisten Praxen erfüllen bereits heute zwischen 3 und 7 der Kriterien – und liegen damit stabil in der Vergütungsmitte.